So nah und doch so fern (56)

Jugendschutz wird beim öffentlich-rechtlichen Fernsehen sehr ernst genommen. Vor allem bei der ARD, die ja gerne mal Tatorte in die Welt setzt, von denen sie der Meinung ist, sie überfordere 11-Jährige oder gefährde sie sonstwie in ihrer ungehemmten Entwicklung. Deshalb darf das dann auch nicht vor 20 Uhr abends ausgestrahlt werden. Kein Problem, ist doch der klassische Tatorttermin zumindest für die Erstausstrahlung ohnehin nach der Tagesschau um zwanzig fuffzehn. Wenn’s da nur nicht das Internet gäbe. Da kann sich doch glatt ein elfjähriger Lausbub oder, na, wie heißt eigentlich das weibliche Pendant?, egal, also die Kids könnten sich per Mediathek jederzeit an ihrem Laptop glatt an einer nicht kindgerechten Szene ergötzen. Geht aber nicht, weil die schlaue ARD mitteilt, es sei nun eben nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr morgens, und außerhalb dieser Zeit wird der Film nicht gezeigt. Gut so, das beschützt unsere Kleinen.

Nun ist das Internet ja irgendwie auch so was wie die Globalisierung. Rauscht mit seinen Infos, seinen würdigen und fragwürdigen Inhalten ungehemmt durch die Zeitzonen, kümmert sich nicht darum, ob morgens in Australien nachts in Europa ist oder eventuell sogar noch gestern oder doch schon morgen, weshalb manche Hotlines in Amerika auch nachts erreichbar sind, weil die Hotliner sich mit lustigem Englisch aus Indien melden, wo halt noch Tag ist (oder schon wieder). Man sieht also, daß man da ganz schön durcheinander kommen kann. Zwar hat jeder Computer, jedes halbwegs funktionstüchtige Handy die Möglichkeit, die jeweilige Zeitzone einzustellen, und schon weiß man, wie spät es irgendwo auf der Welt ist. Aber die ARD, das D steht ja immerhin für Deutschland, kennt nur eine Zeit, und die wird jeweils abends per Gongschlag um 20 Uhr justiert. Und so kommt es dann, daß du und damit möglicherweise auch deine minderjährigen Kinder zwar nachmittags um drei in Kalifornien den jugendgeschützten Tatort (oder ein vergleichbares Produkt öffentlich-rechtlicher Unterhaltungskunst) sehen kannst, abends um 21 Uhr dir allerdings die ARD mitteilt, daß diese Zeit nicht für unter Zwölfjährige geeignet sei, die vor Ort zwar schon im Bett liegen, für die ARD-Zeitrechnung aber schon auf den Beinen sein sollten.

Da schaffen es nahezu sämtliche Internetdienste dieser Welt, dir anhand deiner Einwahlnummer (fachmännisch die IP-Adresse) mitzuteilen, daß das von dir gewünschte Angebot leider nicht für den Bereich gilt, aus dem du es aufrufst. So z.B. wenn du deine Fernsehsender via Zattoo im Ausland sehen willst. Nee, darfste nicht, obwohl du daheim kräftig Gebühren abdrückst. Oder deine us-amerikanischen Lieblingsserien, die kannst du wegen falschen Standorts nicht anschauen. Nur die ARD ist technisch nicht in der Lage festzustellen, daß du ihr Angebot aus einem anderen Teil der Welt abrufst. Eine entsprechende Anfrage wurde schon 2010 wie folgt beantwortet: »(Wir) können allein aus finanziellen Gründen kurzfristig keine automatische IP-Erkennung implementieren, die es möglich machen würde, daß der Film in jeder Zeitzone ab 20 Uhr verfügbar ist.« Auch zwei Jahre später haben sie es nicht geschafft. Ich weiß ja nicht, welchen technischen Apparat wir mit unseren Gebühren so finanzieren. Ein öffentlich-rechtlich digitaler Spartensender nach dem anderen, Internetauftritte, die den Zeitungen zwangsgebührenfinanziert Konkurrenz machen, aber für ihr ureigenstes Angebot kriegen sie eine der simpelsten Internettechniken, die im übrigen nix kostet und mit einer einfachen if-Abfrage*) auch nicht gar zu schwer zu implementieren ist, nicht gebacken.

Und dann hat sich das interkontinentale Tatortgucken am jugendgefährdenden Nachmittag noch nicht mal gelohnt.

*)Programmierkauderwelsch, so etwa: wenn (if) die IP-Adresse aus USA ist, dann ist es da jetzt noch nicht so spät wie hier.

Jochen Vielhauer

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