Fiat Justitia – Irrtum ausgeschlossen? (85)

Nun ist Gustl Mollath wieder draußen. Er tingelt durch Talkshows – und macht einen so gepflegten, ruhigen und aufgeräumten Eindruck, daß man kaum versteht, wie so einer in die »Geschlossene« kommen konnte.
Wenn man liest, was bisher dazu in Zeitungen veröffentlicht wurde, kann man sich das aber leicht zusammenreimen: voreingenommene und schlampige Ermittler, Gutachter, die begutachten, ohne den zu Begutachtenden überhaupt getroffen zu haben, selbstherrliche Richter, die dank des »Instituts« der richterlichen Unabhängigkeit, glauben können, was sie wollen, gerne und oft »freie Beweiswürdigung« genannt. Allerdings machte Mollath selbst seinerzeit nicht immer den Eindruck, als habe er noch alle Tassen im Schrank.
Eilfertig überboten sich Kommentatoren nach seiner Freilassung – gegen jeden Augenschein – mit der Behauptung, die Justiz habe »trotzdem« funktioniert, die Freilassung sei keineswegs auf den Druck der öffentlichen Meinung und des großen Medieninteresses erfolgt – sondern quasi im Rahmen des »normalen« Dienstwegs.
Man könnte natürlich auch behaupten, Mollaths derzeitiger Zustand sei ein Erfolg seines 7-jährigen Aufenthaltes in der Psychiatrie. Hat aber keiner getan. Wir glauben offenbar alle lieber an die Justiz, als an Erfolge von »Seelenklempnern« – schon gar nicht bei »Weggesperrten«. Das gilt wohl selbst für die mit dem Wegsperren Beauftragten: eine aufschlußreiche Auskunft über die Eigenwahrnehmung des »Systems«.
Woher rührt aber nur das Vertrauen in die Justiz? Immerhin beklagte schon Shakespeare im 16. Jahrhundert den »Übermut der Ämter und die Schmach, die Unwert schweigenden Verdienst erweist«. Was ist mit dem »Grafen von Monte Christo«? Nur Literatur? War die Verurteilung von Jesus Christus nicht ein himmelschreiender Justizskandal? Was ist mit dem Gebot: Du sollst nicht falsch Zeugnis ablegen wider deinen Nächsten, gegen das Heidi K. unter der tätigen Mitwirkung der Justiz  (durch Nachläßigkeit und mit tödlicher Folge) verstoßen hat? Und was ist mit dem Missbrauch, den politischer und öffentlicher Druck (Fall Demjanjuk) oder der mittlerweile ubiquitäre »Deal« im Grunde darstellen?
Sind also nicht Irrtum und Missbrauch konstituierende Merkmale der Rechtspflege – auch wenn diese so was so gerne ausschlösse wie wir? Es tun sich sonst schwindelerregende Abgründe vor uns auf, in die wirklich jeder von uns stürzen oder gestürzt werden könnte.
Quis custodiet ipsos custodes, fragten sich die alten Römer. Bei uns könnte es heißen: wer kontrolliert die Richter?

Kurt Otterbacher

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