Bilder für den Staatsanwalt (88)

Da wird ein 81 Jahre alter Mann namens Cornelius Gurlitt auf der Reise von der Schweiz nach Deutschland im Zug einer Leibesvisitation (nackt)unterzogen. (Warum? Ist dank Steinbrück heute jeder verdächtig, der irgendwie mit der Schweiz zu tun hat?). Und tatsächlich, Gurlitt hat etwa 9.000 Euro in bar bei sich, was den Verdacht auf Steuerhinterziehung liefert. Nach heimlicher Observierung kommt es zu einer Wohnungsdurchsuchung in München, bei der 1406 Kunstwerke gefunden und beschlagnahmt werden, von denen 590 zweifelhafter Provenienz (Kunstraub!) seien. (Wer konnte das beurteilen?)

Der Fund wird von der Staatsanwaltschaft Augsburg ohne weiteres an die große Glocke gehängt, Die verdächtigen Kunstwerke werden in der Datenbank »Lost Art« eingetragen, woraufhin alle möglichen Leute aus aller Welt Ansprüche erheben.

Für dieses Tun benötigt die Staatsanwaltschaft 2 Jahre, in der ihr aber nicht gelingt, was für die Medien ganz einfach war, nämlich die Adresse von Herrn Gurlitt zu ermitteln. Das hat ein bisschen damit zu tun, dass jener in Österreich wohnt. In München hat er nur seine Bilder gelagert, die er 1967 von seiner Mutter geerbt hat und die zumindest teilweise zu Nazizeiten von seinem Vater, dem Kunsthändler und -sammler Hildebrand Gurlitt erworben worden sind.

Die Medien machen nun eine große Hatz auf den Mann, der in einem Brief an den Spiegel bittet, seinen Namen nicht zu nennen, damit das Ansehen seines Vaters nicht in den Dreck gezogen wird. Der Spiegel druckt diesen Brief mit Angabe seines Namens und seiner vollständigen Adresse ab, was man durchaus als unanständig bezeichnen könnte.

Klar ist derweil die Rechtslage: die Bilder sind eindeutig Eigentum von Herrn Gurlitt. Und das Mitführen von ein paar Tausend Euro reicht nicht aus, den Verdacht auf Steuerhinterziehung zu begründen (zumal da die Österreicher zuständig wären).

Rechtswidrig waren mithin Durchsuchung, Beschlagnahme und die Herstellung der Öffentlichkeit in einem laufenden Verfahren. Jetzt ist, laut FAZ, der »schlimmste Fall« eingetreten: Gurlitt verlangt nämlich seine Bilder zurück. Dabei ist der schlimmste Fall der, dass er dies überhaupt tun muß.

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft die Rückgabe »zahlreicher Bilder angeboten« (gelbe Karte für Nachtreten), will aber die verdächtigen so lang behalten, bis Zweifel an ihrer Herkunft ausgeräumt seien (rechtswidrig).

Obwohl bisher keiner, der sich zu dem Fall geäußert hat, sonderlich als Kunstsachverständiger aufgefallen ist, wird weiter der Eindruck erweckt, es sei sicher, dass Familie Gurlitt sich etwas hat zu Schulden kommen lassen. Die Moral musste vor dem Rechtsstaat kapitulieren, beklagt, neben vielen anderen, die FAZ. Tatsächlich wurde, im Eifer des Gefechts, der Rechtsstaat eher beschädigt und so, ohne Not, der Ruf einer Familie zerstört.

Kurt Otterbacher

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